Ratgeber · Preise & Steuern
Ortstaxe & Kurtaxe in der Buchung korrekt ausweisen: So vermeidest du teure Fehler
Die Ortstaxe (in Deutschland meist Kurtaxe oder Gästetaxe genannt) ist ein kleiner Betrag mit großem Fehlerpotenzial: Viele Buchungstools schlagen einfach den Steuersatz der Übernachtung auf alle Preisbestandteile, und plötzlich steht die Ortstaxe mit 10 % Mehrwertsteuer im Angebot. Das ist nicht nur unsauber, es kann bei einer Prüfung und in der Buchhaltung echten Ärger bedeuten. Hier liest du, wie es richtig geht.
Kurz erklärt: Was ist die Ortstaxe überhaupt?
Ortstaxe, Kurtaxe, Gästetaxe, Tourismusabgabe. Die Namen unterscheiden sich je nach Land und Gemeinde, das Prinzip ist gleich: Der Gast zahlt pro Person und Nacht einen Beitrag an die Gemeinde bzw. den Tourismusverband. Du als Vermieter hebst ihn nur ein und führst ihn ab. Typische Eigenschaften:
- Betrag pro Person und Nacht (z. B. 1,50 € bis 5 €, regional sehr unterschiedlich)
- Kinder sind häufig befreit: Die Altersgrenze legt die Gemeinde fest (oft 14 oder 15 Jahre)
- Der Satz ändert sich gelegentlich, meist zum Jahreswechsel oder Saisonstart
Ortstaxe, Kurtaxe, Nächtigungsabgabe: meint das dasselbe?
Im Alltag ja. In Österreich kommt je nach Bundesland noch der Name Nächtigungsabgabe dazu, gemeint ist derselbe Betrag pro Person und Nacht.
Ein Detail lohnt trotzdem den Blick in die Satzung deiner Gemeinde: Es gibt Orte, die zwei getrennte Abgaben kennen, etwa eine Abgabe für die Gemeinde und zusätzlich einen Beitrag für den Tourismusverband. Wenn das bei dir so ist, brauchst du in der Buchung zwei Positionen und nicht eine, sonst stimmt später die Abrechnung mit der Gemeinde nicht mehr mit dem überein, was der Gast gezahlt hat.
Der entscheidende Punkt: Die Ortstaxe ist kein Übernachtungsentgelt
Steuerlich ist die Ortstaxe in der Regel ein durchlaufender Posten: Du kassierst sie im Namen der Gemeinde und gibst sie 1:1 weiter. Deshalb wird auf sie üblicherweise nicht der Mehrwertsteuersatz der Beherbergung gerechnet (in Österreich 10 %, in Deutschland 7 %). Weist dein Buchungstool die Ortstaxe trotzdem mit diesem Satz aus, stimmen Angebot, Buchungsbestätigung und letztlich deine Rechnung nicht zusammen, und in der Aufstellung steht ein Steuerbetrag, den die übliche Behandlung als durchlaufender Posten dort nicht vorsieht.
Ortstaxe berechnen: pro Nacht, nicht pro Tag
Die Formel: abgabepflichtige Personen mal Nächte mal Satz, gezählt werden Nächte und nicht Kalendertage. Wie das in einer vollständigen Aufstellung aussieht, steht weiter unten in der Beispielrechnung.
Zwei Stellen gehen in der Praxis am häufigsten schief. Erstens die Personenzahl: Befreite Gäste dürfen gar nicht erst in die Multiplikation, sonst zahlt der Gast zu viel. Zweitens der Satz selbst: Er wird von der Gemeinde festgelegt und ändert sich immer wieder, manchmal auch nur für die Hauptsaison. Ein Wert, den du einmal irgendwo abgeschrieben hast, ist irgendwann nicht mehr aktuell. Trag ihn deshalb an einer einzigen Stelle ein, an der du ihn auch wiederfindest.
Alter und Befreiungen in der Buchungsstrecke abbilden
Für die Buchungsstrecke reicht ein einzelnes Feld für den Satz nicht: Du brauchst eine Staffel nach Alter, und du musst das Alter der Kinder überhaupt abfragen. Wenn du ohnehin schon mit Altersgruppen arbeitest, weil du Kinderpreise nach Alter abrechnest, kommt die Ortstaxe-Staffel aus derselben Abfrage.
Für beruflich Reisende brauchst du daneben ein Häkchen, das die Taxe für diesen Aufenthalt auf null setzt, und einen Platz für den Nachweis, den du aufbewahren musst. Verlass dich bei Sätzen, Altersgrenzen und Befreiungen nicht auf Zahlen aus einem Ratgeber, auch nicht auf die aus diesem: Sie ändern sich immer wieder, und was bei dir gilt, steht in der Satzung deiner Gemeinde.
So sieht eine saubere Aufstellung aus
Beispiel: 4 Nächte, 2 Erwachsene und 1 Kind (10 Jahre), 140 € pro Nacht, Endreinigung 90 €, Ortstaxe 3 € pro Erwachsenem und Nacht (Kinder unter 15 befreit). Situation in Österreich mit 10 % auf die Beherbergung:
| Posten | Betrag | davon MwSt. |
|---|---|---|
| 4 Nächte × 140 € | 560,00 € | 10 % (50,91 €) |
| Endreinigung | 90,00 € | 10 % (8,18 €) |
| Ortstaxe: 2 Pers. × 4 Nächte × 3 € | 24,00 € | 0 % (0,00 €) |
| Gesamt | 674,00 € | 59,09 € |
Der Gast sieht auf einen Blick, was er wofür zahlt, das Kind ist automatisch befreit, und die Steuer ist je Posten getrennt ausgewiesen. Genau diese Aufstellung sollte identisch im Buchungsschritt, in der Bestätigungs-Mail und auf der Rechnung stehen.
Nach demselben Muster behandelst du jeden Posten, der kein Entgelt für die Übernachtung ist. Eine rückerstattbare Kaution etwa steht üblicherweise weder im Gesamtpreis noch in der Steuerbemessung, weil der Gast sie nach der Abreise zurückbekommt. Eine Anzahlung ist dagegen kein eigener Posten, sondern nur ein Teil des Gesamtbetrags, der früher fällig wird. Wichtig ist hier vor allem, dass die Ortstaxe in der Anzahlung nicht doppelt auftaucht.
Typische Fehler in der Praxis
- Ein Steuersatz für alles: Das Tool kennt nur einen globalen Satz. Die Ortstaxe erscheint mit 10 % oder 7 %.
- Keine Altersgrenze: Kinder werden mitgezählt, der Gast zahlt zu viel. Unangenehm, wenn es auffällt.
- Ortstaxe in den Nachtpreis eingerechnet: Bequem, aber intransparent, und die Mehrwertsteuer der Übernachtung wird auf die Taxe gleich mitgerechnet.
- Angebot und Rechnung unterscheiden sich: Das Buchungstool zeigt andere Beträge als die spätere Rechnung aus der Buchhaltung.
Checkliste für dein Buchungstool
- Kann ich die MwSt. pro Preisposten festlegen (Übernachtung, Reinigung, Haustiere, Ortstaxe …)?
- Kann ich die Ortstaxe pro Person und Nacht mit Altersgrenze für Kinder einstellen?
- Wird die Aufstellung im Buchungsschritt und in der Bestätigung identisch und transparent angezeigt?
- Wird die Steuer je Satz summiert ausgewiesen (z. B. „enthält 10 %: 59,09 €, 0 %: 0,00 €“)?
Kurtaxe und Smoobu: wo der Posten in der Buchung auftaucht
Der Betrag steht fest, sobald der Gast Datum und Personenzahl gewählt hat. Deshalb gehört die Taxe schon in die Buchungsstrecke als eigener Posten und nicht erst auf die Rechnung. BineBoost setzt genau an dieser Stelle an: eine Buchungsstrecke, die über die offizielle Smoobu-Schnittstelle auf deinem bestehenden Konto aufsetzt. Dein Kalender, deine Portal-Anbindungen und deine Gästekommunikation bleiben dort, wo sie heute sind, BineBoost sitzt nur davor. Dass eine so angelegte Buchung direkt im Smoobu-Kalender landet, messen wir im eigenen Betrieb, Stand September 2026. Ohne aktives Smoobu-Konto funktioniert BineBoost gar nicht, es ist kein Ersatz dafür.
In der Buchungsstrecke hinterlegst du die Ortstaxe als eigenen Posten mit eigenem Steuersatz, mit Alters-Staffeln und mit einer Befreiung für beruflich Reisende. Der Gast sieht die Kurtaxe damit getrennt vom Nachtpreis, bevor er zahlt, und dieselbe Aufstellung steht später in der Bestätigung.
Ein Punkt lohnt die Erwähnung, wenn du Kinder unterschiedlich abrechnest: Unter Smoobus eigenem Hilfeartikel zum Buchungssystem schreibt ein Vermieter am 9. August 2026, dass sich dort keine Preisgruppen für unterschiedliche Altersgruppen einstellen lassen (abgerufen am 9. September 2026). Das ist die Sicht eines Nutzers, keine Produktdokumentation. Ob es für dein Konto zutrifft, siehst du am schnellsten in deinen eigenen Einstellungen. Wer altersabhängige Preise und eine altersabhängige Taxe im selben Schritt abfragen will, kann dafür eine Ebene davorsetzen, die das Alter abfragt. Wie weit sich so eine Buchungsstrecke an Design und eigene Regeln anpassen lässt, steht im Beitrag Smoobu-Buchungssystem anpassen.
Häufige Fragen
Fällt auf die Kurtaxe einer Ferienwohnung Umsatzsteuer an?
Üblicherweise nicht, weil die Kurtaxe als durchlaufender Posten behandelt wird: Du kassierst sie im Namen der Gemeinde und leitest sie unverändert weiter. Deshalb wird sie in der Regel ohne den Steuersatz der Beherbergung ausgewiesen. Ob das in deiner Konstellation genauso gilt, hängt vom Land und von deiner Vermietung ab, das klärst du am besten einmal mit deiner Steuerberatung.
Wie berechne ich die Ortstaxe?
Abgabepflichtige Personen mal Nächte mal Satz pro Person und Nacht, so rechnen es fast alle Gemeinden. Kinder unter der örtlichen Altersgrenze und befreite Gäste zählst du dabei gar nicht mit. Den gültigen Satz und die Altersgrenze bekommst du bei deiner Gemeinde oder beim Tourismusverband, beide ändern sich immer wieder.
Ab welchem Alter zahlen Kinder Ortstaxe?
Das legt jede Gemeinde selbst fest, eine einheitliche Grenze gibt es nicht. Häufig sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter ganz befreit, in manchen Orten gibt es zusätzlich einen ermäßigten Satz für Jugendliche. Verlass dich nicht auf einen Wert aus einem Forum, sondern hol dir die aktuelle Regelung deiner Gemeinde und trag die Altersgrenze genau so in dein Buchungstool ein.
Wer ist von der Ortstaxe befreit?
Neben Kindern unter der örtlichen Altersgrenze sind in vielen Gemeinden beruflich Reisende befreit, also Gäste, die aus geschäftlichen Gründen übernachten. Je nach Regelung kommen weitere Gruppen dazu. Welche Befreiungen gelten und welchen Nachweis du dafür aufbewahren musst, steht in der Satzung deiner Gemeinde.
Wird die Ortstaxe pro Tag oder pro Nacht gerechnet?
Gerechnet wird nach Nächten, nicht nach Kalendertagen. Ein Aufenthalt von Freitag bis Sonntag sind zwei Nächte und damit zwei abgabepflichtige Einheiten je Person, auch wenn der Gast an drei Kalendertagen vor Ort ist. Manche Regelungen sprechen von Übernachtungen oder Nächtigungen, gemeint ist dasselbe.
Wie verbuche ich die Ortstaxe?
Üblich ist, die Ortstaxe getrennt vom Übernachtungsentgelt zu erfassen, weil sie nicht zu deinem Umsatz gehört, sondern nur durch dich hindurchläuft. In der Praxis heißt das eine eigene Position, aus der du die Abrechnung mit der Gemeinde direkt ableiten kannst. Wie du das in deiner Buchhaltung konkret abbildest, besprichst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Ortstaxe korrekt: ohne Excel und Sternchen-Fußnoten
In BineBoost stellst du die Mehrwertsteuer pro Preisposten ein, die Ortstaxe rechnet pro Person und Nacht mit Altersgrenze, und Gäste sehen die saubere Aufschlüsselung direkt bei der Buchung. Die Buchung landet automatisch in deinem Smoobu.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sätze und Befreiungen unterscheiden sich je nach Gemeinde und können sich ändern.